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Reise UrlaubDer Begriff Reise (v. althochdeutsch: risan = aufstehen, sich erheben) bedeutet im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung einer oder mehrerer Personen über eine längere Zeit zu Fuß oder mit öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte bis zur Beendigung der Reise am Ausgangsort kennenzulernen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst die Bezeichnung Reise die Summe der beiden Phasen "Ortsveränderung" und Aufenthalt. Die verwendeten Verkehrsmittel bilden hierbei eine Gesamtheit: Die Reisekette (Beispiel: Bus – Flugzeug – Straßenbahn – Taxi). (Quelle: Wikipedia) Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge. Oft wird „Urlaub“ fälschlich mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt. |
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